Fichte II.
Vielen Dank für Eure Kommentare zur Baumfäll-Aktion beim Nachbarn. Es ist in Hamburg wahrscheinlich auch nicht anders als in anderen Bundesländern; man braucht eine Genehmigung, um einen Baum fällen zu dürfen. Das schreibt die Baumschutzverordnung vor.
So haben wir im Vorgarten unseres Grundstücks vor sieben Jahren eine 70 Jahre alte Linde mit einem Stammdurchmesser von 1,20 m fällen müssen, die zwei große Löcher im Stamm aufwies und innen hohl war. Es bestand die Gefahr, daß der Baum auf die Straße kippen könnte, weil er sich im Laufe seines Lebens, durch überwiegend westliche Winde bedenklich in Richtung Straße geneigt hatte. Uns wurde zur Auflage gemacht, auf dem Grundstück an beliebiger Stelle einen neuen Baum zu pflanzen, der einen Stammumfang vom mindestens 16 - 18 cm haben mußte. Wir entschieden uns damals für eine Eberesche, die im Laufe der Jahre ein stattlicher Baum geworden ist.
Die Fichte beim Nachbarn hatte bis in ca. 5 Meter Höhe nur braune bzw. gar keine Naden mehr. Darum hat er wohl die Genehmigung zum Fällen erhalten.

Bis dahin liebe Grüße zu euch! Ich muss weiter schauen.
Fichte
Aber eines muß man Dir lassen, Deine Fotos dazu sind "Spitze"
Liebe Grüße
Annemarie
Beeindruckende Bilder hast du
Viele liebe sonnige Grüsse zu Euch,
Ocean