Werden durch herabfallende Äste oder gar umstürzende Bäume Schäden auf dem Nachbargrundstück verursacht, haftet der Grundstückseigentümer nur dann, wenn ihn ein Verschulden an dem Schaden trifft, das heißt, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf seinen Baumbestand verletzt hat.
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, seine Bäume in angemessenen Zeitabständen hinsichtlich Stand- und Bruchfestigkeit zu überprüfen. Hierbei genügt grundsätzlich eine Sichtkontrolle vom Boden aus. Eine genauere Überprüfung durch einen Fachmann ist nur dann erforderlich, wenn ein Baum bereits entsprechende Krankheitssymptome aufweist.
Der Grundstückseigentümer haftet jedoch auch trotz unterlassener Kontrollmaßnahmen nicht für den Schaden, der z. B. bei extremen Stürmen auch bei einem gesunden Baum eingetreten wäre. Die Haftungsvoraussetzungen hat im Streitfall der geschädigte Nachbar darzulegen und zu beweisen.***
Man beachte den letzten Satz! Dann fotografier noch ausgiebig, damit Du Beweise hast, für den Fall der Fälle!
Wir hatten mal ein Grundstück, mit einer 25 m hohen Pappel, die ins Baumschutzregister eingetragen und "schützenswert" war.
Junge Junge... hab ich Blut und Wasser geschwitzt, wenn es mal etwas mehr windete...
Und was haben wir Kosten gehabt, die regelmäßig absterbenden Äste entfernen zu lassen.
Ich drück Dir die Daumen, dass Du noch einmal unbeschadet davonkommst.
Werden durch herabfallende Äste oder gar umstürzende Bäume Schäden auf dem Nachbargrundstück verursacht, haftet der Grundstückseigentümer nur dann, wenn ihn ein Verschulden an dem Schaden trifft, das heißt, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf seinen Baumbestand verletzt hat.
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, seine Bäume in angemessenen Zeitabständen hinsichtlich Stand- und Bruchfestigkeit zu überprüfen. Hierbei genügt grundsätzlich eine Sichtkontrolle vom Boden aus. Eine genauere Überprüfung durch einen Fachmann ist nur dann erforderlich, wenn ein Baum bereits entsprechende Krankheitssymptome aufweist.
Der Grundstückseigentümer haftet jedoch auch trotz unterlassener Kontrollmaßnahmen nicht für den Schaden, der z. B. bei extremen Stürmen auch bei einem gesunden Baum eingetreten wäre. Die Haftungsvoraussetzungen hat im Streitfall der geschädigte Nachbar darzulegen und zu beweisen.***
Man beachte den letzten Satz! Dann fotografier noch ausgiebig, damit Du Beweise hast, für den Fall der Fälle!
Wir hatten mal ein Grundstück, mit einer 25 m hohen Pappel, die ins Baumschutzregister eingetragen und "schützenswert" war.
Junge Junge... hab ich Blut und Wasser geschwitzt, wenn es mal etwas mehr windete...
Und was haben wir Kosten gehabt, die regelmäßig absterbenden Äste entfernen zu lassen.
Ich drück Dir die Daumen, dass Du noch einmal unbeschadet davonkommst.
Gisela